für die Kindertagesstätte DonauKids Pondorf

Anschrift:
Kita DonauKids Pondorf
Benedikt Straße 22a
94356 Kirchroth


Kindergarten:
Tel: 09428/94 799-0
E-Mail: info@kita-pondorf.de / leitung@kita-pondorf.de

Träger der Einrichtung:
Gemeinde Kirchroth

Zugrundeliegendes Gesetz:
Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG)
Vom 8. Juli 2005

Einrichtungsleitung:
Verena Danner, Gesamtleitung

Aufnahmegrundsätze
Kinder, die bis Januar das 3. Lebensjahr vollenden, werden ab September in den Kindergarten aufgenommen.

Aufgenommen werden somit Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Die Anmeldung erfolgt seit 2023 über das Online-Portal der Gemeinde Kirchroth.

Bei einer Kündigung des Betreuungsverhältnisses muss eine Abmeldung, schriftlich entsprechend der gültigen Kündigungsfrist bei der Leiterin erfolgen.

Bei Neuaufnahme eines Kindes muss das U-Heft oder die Teilnahmekarte, sowie der Impfpass mit dem aktuellen Stand vorgelegt werden.

An- und Abmeldungen treten jeweils zum 1. eines Monats in Kraft.

Buchungszeitenänderungen müssen schriftlich mit dem vorgefertigten Formular bis Mitte eines Monats eingereicht werden. Die Änderung tritt dann im darauffolgenden Monat in Kraft.

Wichtiges zur Aufnahme

Die Kinder müssen bis 8.00 Uhr in der Einrichtung sein, da hier die pädagogische Kernzeit beginnt. Abgeholt werden können die Kinder ab 12.00 Uhr nach der pädagogischen Kernzeit. Ein Bringen und Abholen während der pädagogischen Kernzeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Therapie).
Bei wiederholten Verstößen (zu früh, zu spät kommen) kann der Betreuungsvertrag seitens der Einrichtung gekündigt werden siehe Allgemeine Bestimmungen.

Die gewählte Buchungszeit muss eingehalten werden. Wenn Ihre Buchungszeit 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr beträgt, dürfen die Kinder auch erst um 7.30 Uhr kommen und um 13.00 Uhr muss das Haus verlassen werden. Das An- und Ausziehen, sowie die Tür- und Angelgespräche gehören zur Buchungszeit.

Ist der Besuch der Einrichtung wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht möglich, muss das Kind bis 8.00 Uhr im Kindergarten abgemeldet werden.

Die Eingewöhnung erfolgt nach dem sogenannten Berliner Modell und wird dann auf das Kind bezogen individuell weitergeführt.

Hospitationen im Gruppenalltag sind jederzeit nach Absprache mit der Gruppenleitung möglich.

Öffnungszeiten

Die Kindertagesstätte hat folgende Öffnungszeiten:
Montag: 7.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag: 7.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 7.00 Uhr – 13.30 Uhr
Freitag: 7.00 Uhr – 13.30 Uhr

Gruppenaufteilung

Die Gruppenstärke beträgt im Kindergarten in der Regel bis max. 25 Kinder. Es werden, wenn möglich, altersgemischte Gruppen zusammengestellt, die von jeweils zwei oder auch drei pädagogischen Fachkräften im Kindergarten betreut werden.

Versicherungsschutz im Kindergarten

Alle Kinder der Einrichtung sind während der vereinbarten Betreuungszeit über den Träger gesetzlich beim Gemeindeunfallverband (GUV) unfallversichert. Der Träger ist im Besitz einer Haftpflichtversicherung für Sachschäden, die den Kindern während der Betreuungszeit entstehen könnten.

Regelungen zur Sicherheit der Kinder

Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes von einem Erziehungsberechtigten oder dessen Beauftragten an die Erzieherin und endet mit der Übergabe des Kindes durch die Erzieherin an einen Erziehungsberechtigten bzw. dessen Beauftragten gemäß schriftlicher Erklärung. Die Aufsichtspflicht durch das pädagogische Personal gilt nur innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit.
Bei Festen und Feiern obliegt die Aufsicht grundsätzlich den Eltern.

Kinder dürfen nur von Erwachsenen ab einem Alter von 18 Jahren abgeholt werden.

Das Abholen der Kinder durch Dritte erfolgt nur, wenn eine Dauervollmacht der Erziehungsberechtigten vorliegt.

Für abgestellte Fahrzeuge der Kinder sowie mitgebrachte Spielsachen und Tonträger wird seitens der Einrichtung keine Haftung übernommen.

Die Eltern der zu betreuenden Kinder tragen Sorge dafür, dass im Kindergarten alle Kleidungsstücke der Kinder frei sind von Kordeln, Schnüren, Knoten oder Kunststoffstoppern an Kapuzen usw., da diese eine hohe Gefahr für die Gesundheit und das Wohl der Kinder darstellen.

Hygienische Bestimmungen

Auftretende Krankheitssymptome bei den Kindern sind von den Erziehungsberechtigten den Mitarbeitern der Kindertagesstätte mitzuteilen und umgekehrt.

Bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten innerhalb der Familie ist die Einrichtung entsprechend des Infektionsschutzgesetzes umgehend zu informieren.

Nach überstandener Infektionskrankheit muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Wiederaufnahme in die Kindertagesstätte vorgelegt werden. Die Leiterin der Einrichtung kann zur Sicherheit und im Interesse aller Kinder auf eine ärztliche Bescheinigung bestehen bei z.B. langanhaltenden Durchfallerkrankungen oder auffallend häufig auftretenden gleichen Symptomen usw.

Medikamente werden in der Regel im Kindergarten nicht verabreicht. Ausnahmen sind Medikamente für chronisch kranke Kinder und Medikamente, die nach Genesung des Kindes noch zu Ende eingenommen werden müssen. Voraussetzungen für die Verabreichung von Medikamenten im Kindergarten sind:

  1. schriftliche Bescheinigung vom Arzt über Art und Dauer der Anwendung sowie Dosierung und evtl. Nebenwirkungen der Medizin
  2. Name des Kindes auf der Verpackung

Allgemeine Bestimmungen

In den Gruppenräumen tragen die Kindergartenkinder Hausschuhe.

Im Kindergarten gibt es die gleitende Brotzeit, d.h., die Kinder entscheiden selbst, wann sie Brotzeit essen möchten.
Die Brotzeit muss von den Eltern mitgegeben werden. Das Mittagessen wird vom BRK Mitterfels geliefert und die Anmeldung erfolgt über einen schriftlichen Vertrag, der bei der Leiterin der Einrichtung abgeschlossen werden kann. Das Mittagessen wird täglich zu festen Zeiten in der Küche eingenommen.

Die Kinder trinken aus Trinkflaschen, diese müssen von zu Hause mitgebracht werden. Die Flaschen werden vom Personal wiederaufgefüllt.

Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Kinder witterungsgerechte Kleidung tragen (Stiefel, Handschuh, Mütze, kurze Hose …).

Die Leiterin und die Erzieherinnen stehen den Erziehungsberechtigten als ständiger Berater zur Verfügung. Die Gespräche finden im Kindergarten statt.

Sämtliche Informationen, Aushänge, Flugblätter, Angebote, Veranstaltungshinweise bedürfen vor der Veröffentlichung in der Kindertagesstätte der Kenntnisnahme und der Zustimmung der Leitung der Einrichtung.
Die Einrichtung ist in Absprache mit dem Träger berechtigt 30 Schließtage für ein Kalenderjahr festzulegen. Diese werden im Oktober für das kommende Jahr bekannt gegeben. Für Teamfortbildungen kann die Einrichtung zusätzlich bis zu 5 Tage geschlossen bleiben.

Der Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten des Kindes und der Kindertagesstätte St. Nikolaus sowie die Konzeption der Einrichtung, sind Bestandteil dieser Hausordnung.

Änderungen bei der Adresse oder der Telefonnummern müssen unverzüglich mitgeteilt werden.

Auf dem ganzen Kitagelände herrscht absolutes Rauchverbot.

Tiere müssen vor der Haustüre warten.

Das Elternpostfach bzw. die Email der Eltern muss täglich überprüft und eventuelle Post mit nach Hause genommen werden.

Mit sämtlichen Inventar ist sorgsam umzugehen.

Erziehungsberechtigte und abholberechtigte Personen müssen sich in der Einrichtung an folgende Regeln halten:
Angemessene Kleidung, d.h. Hose und Oberteil, sowie Schuhe (Hygiene)
Angemessene Lautstärke, d.h. kein Schreien oder laute Unterhaltung
Angemessene Ausdrucksweise, d.h. keine Schimpfwörter oder Ähnliches
Der Kindergarderobenplatz muss beim Abholen sauber verlassen werden, d.h. Matschhosen aufhängen/aufhängen lassen, Hausschuhe hochstellen/hochstellen lassen.
Mitgebrachtes Spielzeug muss am gleichen Tag wieder mit nach Hause genommen werden.

Das Haus- und Weisungsrecht obliegt der Leiterin der Einrichtung.

Bei wiederholten Verstößen kann der Betreuungsvertrag seitens der Kindertagesstätte gekündigt werden.